Spielvereinigung bereitet Ausgliederung vor.

Die Spielvereinigung hat in der letzten Woche die Einladungen zur jährlichen Jahreshauptversammlung verschickt, welche am Donnerstag, dem 09. Februar, ab 19 Uhr im VIP-Haus stattfinden wird. Obwohl kein Wahljahr ansteht und auch das Sportliche derzeit mehr als zufriedenstellend ist, dürfte es Anlass für Diskussionen geben. Im Einladungsschreiben, übrigens mit Originalunterschrift des Präsidenten Manfred Schwabl, geht selbiger ausführlich auf folgende Tagesordnungspunkte ein:

9. Neufassung der Vereinssatzung

Auf mehr als einer DIN-A4-Seite bezieht Schwabl Stellung zu diesen beiden Tagesordnungspunkten. Nach der durchaus turbulenten Versammlung im April 2016 (hier nachzulesen), hat sich das Präsidium einer Neufassung der Vereinssatzung angenommen und die bestehende überarbeitet. Neben einigen kosmetischen Korrekturen, gibt es auch einige deutliche Änderungen. Zukünftig sollen die Mitglieder des Vereins das Präsidium direkt wählen. Bisher gab es im Vorfeld einen Wahlausschuss, welcher darüber entschieden hat, ob eine Person überhaupt für ein Amt kandidieren darf.

Nach den Ereignissen des letzten Jahres kann es unserer Ansicht nach nur Zustimmung zu diesem Punkt geben. Das etwas undurchsichtige Konstrukt des Wahlausschusses hätte bei Nichtzulassung des Team Schwabl zu einem gerichtlich bestellten Notvorstand geführt. Das kann nicht im Sinne der Mitglieder sein.

Im Weiteren geht Schwabl auf Punkt 16.2 der möglichen neuen Satzung ein: „Rechtsformwechsel und Umwandlung“.

Der Verein kann sich an einer Umwandlung durch Verschmelzung oder Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung) beteiligen. Ein Wechsel der Rechtsform nach dem Umwandlungsgesetz ist ebenfalls möglich. Nicht als Umwandlung oder Rechtsformwechsel im Sinne dieser Vorschrift gilt eine Untergliederung des Vereins in Abteilungen. Über eine solche beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidiums. Im Fall der Ausgliederung des gesamten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins (v.a. Lizenzspielerabteilung), in eine Kapitalgesellschaft ist die Übertragung von Anteilen an einer solchen Gesellschaft an Zustimmungserfordernisse der Mitgliederversammlung wie folgt gebunden:

a) Zustimmung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern mit der Übertragung insgesamt mehr als 25% der Gesellschaftsanteile übertragen sind.
b) Zustimmung mit mindestens zwei Drittel (2/3) der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern mit der Übertragung insgesamt mehr als 50% der Gesellschaftsanteile übertragen sind.

Diese Zustimmungsregeln gelten vorbehaltlich des für den Verein verbindlichen Verbandsrechts.
Der Verein kann auch im Übrigen Gesellschaften gründen oder sich an solchen beteiligen, soweit dies nicht die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet.

Im Klartext soll im ersten Schritt die Lizenzspielerabteilung vom eingetragenen Verein (e.V.) abgespalten werden. Dies ist für uns ein klarer Vorteil für die Spielvereinigung. Die Kapitalgesellschaft übernimmt das Risiko der Lizenzspielerabteilung. Im deutschen Profifußball ist dies übrigens an der Tagesordnung. Mehr als 80% der Bundesligisten hat die Ausgliederung in Kapitalgesellschaften vorgenommen. Muss diese Gesellschaft aufgrund einer möglichen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden, leidet nicht der gesamte Verein darunter. Als die Alemannia Aachen GmbH 2013 insolvent ging, konnte der Betrieb der anderen Abteilungen wie Leichtathletik oder Handball unberührt davon weitergehen. Würde eine Insolvenz den gesamten Verein treffen, kann sogar die Löschung aus dem Vereinsregister drohen. Dies führte unter anderem zum Verschwinden des FC Gütersloh.

Die beiden Punkte A und B dürften zu Diskussionen führen. Damit wäre es satzungstechnisch möglich, Anteile der Kapitalgesellschaft an Investoren zu verkaufen. Interessant dabei ist, dass der Verein mit Punkt B gleich einem möglichen Fallen der 50+1-Regel vorgreift. Alles natürlich vorbehaltlich der Zustimmung der Vereinsmitglieder.

10. Auftrag an das Präsidium zur Vorbereitung einer Ausgliederung

In einer späteren Versammlung (geplant im Dezember 2017), möchte das Präsidium den Mitgliedern die Ausgliederung zur Entscheidung vorlegen. Um dies vorzubereiten zu können, benötigt es den unter Tagesordnungspunkt 10 angesprochenen Antrag an das Präsidium. Dieser Tagesordnungspunkt wird nur zur Diskussion kommen, wird die überarbeitete Satzung von den Mitgliedern angenommen.

Es dürfte ein spannender Abend im VIP-Haus werden!

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